E-Rechnungspflicht — Äthiopien
Ein Verfahren ist angekündigt oder in Gesetzgebung, ein verbindlicher Stichtag steht nicht fest. Wer hier plant, plant auf eine Richtung, nicht auf ein Datum.
Äthiopien hat das Regelwerk, aber keinen Anwendungszeitplan: Die Electronic Invoicing System Administration Directive No. 1142/2026 ist seit dem 01.07.2026 in Kraft und verlangt Invoice Registration Number, Receipt Registration Number und QR-Code, bevor eine Rechnung gilt. Art. 29(1) verschiebt die Anwendung jedoch auf einen Zeitplan, den die Behörde nie veröffentlicht hat — kein Steuerpflichtiger hat eine Frist. Daneben läuft die ältere Gerätefiskalisierung (Directive No. 139/2007, Value Added Tax Regulation No. 570/2025) unverändert weiter.
Keine Pflicht bekannt
Äthiopien: Zum Stand 27.10.2026 ist keine gesetzliche E-Rechnungspflicht bekannt. Diese Zeile steht hier, weil ein fehlendes Land sich wie „keine Pflicht“ liest, ohne dass jemand nachgesehen hätte — hier hat jemand nachgesehen.
Plattformen und Behörden
Ministry of Revenues · Electronic Invoicing System
Was Invoiceflair kann — Äthiopien
Äthiopien: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.
Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.