E-Rechnungspflicht — Nigeria

Die Rechnung gilt erst, wenn die Finanzverwaltung sie angenommen hat — mit einer Freigabenummer, einem Stempel oder einem Code, den niemand außer der Behörde ausstellen kann. Ein Formatwerkzeug allein genügt dafür nicht; es braucht zusätzlich einen Zugang zur Plattform.

Die Stufen im Zeitverlauf

  1. 01.08.2025

    Nigeria · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Nigeria fährt ein Merchant-Buyer-Modell über akkreditierte Access Point Provider: Die Rechnung wird in UBL erzeugt, erhält eine Invoice Reference Number und wird nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde gemeldet. Der Pilotbetrieb ab November 2024 war freiwillig.

    Schwelle: Großsteuerpflichtige mit Jahresumsatz ab 5 Mrd. NGN.

    Rechtsgrundlage: Nigeria Tax Administration Act 2025, section 23 — Value Added Tax Fiscalisation System · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  2. 01.11.2025

    Nigeria · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Das Verfahren ging am 01.08.2025 in Betrieb; die Frist zur Anbindung wurde zehn Tage später um drei Monate gestreckt. ⚠ Maßgeblich für die Durchsetzung ist dieser Tag, nicht der Betriebsbeginn.

    Rechtsgrundlage: Nigeria Revenue Service — verlängerte Erfüllungsfrist für Großsteuerpflichtige · Zuletzt geprüft: 27.10.2026

Plattformen und Behörden

NRS · FIRS · Merchant Buyer Solution · Access Point Provider

Was Invoiceflair kann — Nigeria

Nigeria: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.

Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.

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