E-Rechnungspflicht — Panama
Vorgeschrieben ist das Format, nicht der Weg: Die Rechnung muss strukturiert sein, über welchen Kanal sie den Empfänger erreicht, bleibt den Beteiligten überlassen. Auch hier genügt ein Formatwerkzeug.
Die Stufen im Zeitverlauf
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01.01.2022
Panama · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft
Panama kennt zwei zugelassene Wege: das elektronische Rechnungssystem mit Freigabe durch die Finanzverwaltung oder einen zugelassenen Dienstleister — und das zugelassene Fiskalgerät. Verbindlich ist das elektronische System seit diesem Tag für jede neue Steuernummer; der Bestand wurde über einen eigenen Kalender nach Tätigkeit und Umsatz nachgezogen.
Rechtsgrundlage: Ley 256 de 26 de noviembre de 2021 (nur neue RUC-Eintragungen) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026 -
31.10.2022
Panama · an öffentliche Auftraggeber in Kraft ungeprüft
Öffentliche Stellen nehmen seit Juli 2022 nur noch elektronisch freigegebene Belege an; die Lieferanten des Staates hatten bis zu diesem Tag Zeit, sich umzustellen.
Rechtsgrundlage: DGI, Resolución 201-5215 de 19 de julio de 2022 (Staatslieferanten) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026 -
01.01.2024
Panama · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft
Die freien Berufe — unter anderem Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Steuerberater — waren bis dahin ohne Termin ausgenommen und sind seit Januar 2024 erfasst.
Rechtsgrundlage: Decreto Ejecutivo 25 de 27 de junio de 2022 (profesiones liberales) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
Plattformen und Behörden
DGI · SFEP · PAC · equipo fiscal
Was Invoiceflair kann — Panama
Panama: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.
Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.