E-Rechnungspflicht — Philippinen
Neben oder anstelle einer Rechnungspflicht besteht eine Meldepflicht: Umsatz- oder Transaktionsdaten gehen laufend oder periodisch an die Finanzverwaltung. Die Rechnung selbst bleibt oft frei in der Form.
Die Stufen im Zeitverlauf
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01.07.2022
Philippinen · Meldepflicht in Kraft ungeprüft
⚠ Das ist der Beginn des Pilotbetriebs, kein Pflichttermin. Gestartet wurde mit rund hundert Großsteuerpflichtigen; eine allgemeine Pflicht entstand daraus nicht.
Rechtsgrundlage: Revenue Regulations No. 8-2022 (BIR) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026 -
31.12.2026 · in 65 Tagen
Philippinen · zwischen Unternehmen nächste Frist ungeprüft
Erfasste Steuerpflichtige müssen die Rechnung bis zum 31. Dezember 2026 elektronisch ausstellen. ⚠ Die Pflicht zur Ausstellung und die Pflicht zur Meldung an das EIS sind getrennt: Die Meldepflicht greift erst, wenn die Behörde ein verarbeitungsfähiges System errichtet und eigene Regeln dafür erlässt. Eine am Rechner erzeugte und dann gedruckte Rechnung gilt nicht als elektronische Rechnung.
Großsteuerpflichtige, elektronischer Handel und Nutzer rechnergestützter Buchführung oder Rechnungssoftware; Kleinstunternehmer unter 3 Mio. PHP Jahresumsatz sind ausgenommen.
Rechtsgrundlage: Revenue Regulations No. 11-2025 i. d. F. No. 26-2025 · RMC No. 98-2026 · NIRC Sec. 237/237-A (RA 12066) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
Plattformen und Behörden
EIS · Electronic Sales Reporting System · BIR
Was Invoiceflair kann — Philippinen
Philippinen: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.
Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.