E-Rechnungspflicht — Côte d’Ivoire

Die Rechnung gilt erst, wenn die Finanzverwaltung sie angenommen hat — mit einer Freigabenummer, einem Stempel oder einem Code, den niemand außer der Behörde ausstellen kann. Ein Formatwerkzeug allein genügt dafür nicht; es braucht zusätzlich einen Zugang zur Plattform.

Die Stufen im Zeitverlauf

  1. 01.06.2025

    Côte d’Ivoire · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    ⚠ Die Papier-facture normalisée lief noch Monate parallel weiter: bis zum 1. bzw. 11. Dezember 2025 für die Realregime und die Kleinstunternehmen, bis zum 13. Februar 2026 für die taxe d'État de l'entreprenant. Die Eintragung auf der FNE-Plattform ist seitdem Voraussetzung für die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung.

    Rechtsgrundlage: arrêté n° 0337/MFB/DGI/DLCD/SDL/bke du 09 mai 2025, art. 8 (art. 6 de l'annexe fiscale à la loi de finances 2025) — régime du réel normal · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  2. 01.07.2025

    Côte d’Ivoire · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Rechtsgrundlage: arrêté n° 0337/MFB/DGI/DLCD/SDL/bke du 09 mai 2025, art. 8 — régime du réel simplifié · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  3. 01.08.2025

    Côte d’Ivoire · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Rechtsgrundlage: arrêté n° 0337/MFB/DGI/DLCD/SDL/bke du 09 mai 2025, art. 8 — régime des microentreprises · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  4. 01.09.2025

    Côte d’Ivoire · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Rechtsgrundlage: arrêté n° 0337/MFB/DGI/DLCD/SDL/bke du 09 mai 2025, art. 8 — régime de l'entreprenant · Zuletzt geprüft: 27.10.2026

Plattformen und Behörden

FNE · DGI

Was Invoiceflair kann — Côte d’Ivoire

Côte d’Ivoire: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.

Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.

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