E-Rechnungspflicht — Israel

Die Rechnung gilt erst, wenn die Finanzverwaltung sie angenommen hat — mit einer Freigabenummer, einem Stempel oder einem Code, den niemand außer der Behörde ausstellen kann. Ein Formatwerkzeug allein genügt dafür nicht; es braucht zusätzlich einen Zugang zur Plattform.

Die Stufen im Zeitverlauf

  1. 05.05.2024

    Israel · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    ⚠ Israel schreibt kein Rechnungsformat vor. Verlangt wird eine neunstellige Zuteilungsnummer, die der Aussteller vor dem Festschreiben der Rechnung bei der Steuerbehörde abruft und aufdruckt — ohne sie darf der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen. Ein Formatwerkzeug hilft hier nicht, nötig ist ein Behördenzugang.

    Schwelle: Rechnungsbetrag über 25 000 ₪ vor Umsatzsteuer.

    Rechtsgrundlage: חוק ההתייעלות הכלכלית (תיקוני חקיקה להשגת יעדי התקציב לשנות התקציב 2023 ו-2024), התשפ"ג-2023 — חוק מס ערך מוסף סעיף 47(א2) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  2. 01.01.2025

    Israel · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Schwelle: Rechnungsbetrag über 20 000 ₪ vor Umsatzsteuer.

    Rechtsgrundlage: רשות המסים — חשבוניות ישראל, הורדת סף ההקצאה · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  3. 01.01.2026

    Israel · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Schwelle: Rechnungsbetrag über 10 000 ₪ vor Umsatzsteuer.

    Rechtsgrundlage: רשות המסים — חשבוניות ישראל, הורדת סף ההקצאה · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  4. 01.06.2026

    Israel · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft

    Schwelle: Rechnungsbetrag über 5 000 ₪ vor Umsatzsteuer.

    Rechtsgrundlage: רשות המסים — חשבוניות ישראל, הורדת סף ההקצאה · Zuletzt geprüft: 27.10.2026

Plattformen und Behörden

רשות המסים · חשבוניות ישראל · Invoice Allocation Number

Was Invoiceflair kann — Israel

Israel: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.

Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.

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