E-Rechnungspflicht — Kenia

Die Rechnung gilt erst, wenn die Finanzverwaltung sie angenommen hat — mit einer Freigabenummer, einem Stempel oder einem Code, den niemand außer der Behörde ausstellen kann. Ein Formatwerkzeug allein genügt dafür nicht; es braucht zusätzlich einen Zugang zur Plattform.

Die Stufen im Zeitverlauf

  1. 01.06.2023

    Kenia · zwischen Unternehmen in Kraft

    Rechtsgrundlage: VAT (Electronic Tax Invoice) Regulations 2020 · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  2. 01.09.2023

    Kenia · zwischen Unternehmen in Kraft

    Erfasst sind alle Gewerbetreibenden, auch nicht umsatzsteuerregistrierte — Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Vereine und Treuhandschaften, ausdrücklich auch der informelle Sektor. Für die Anmeldung lief bis zum 31.03.2024 eine straffreie Frist.

    Rechtsgrundlage: Finance Act 2023 · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  3. 01.01.2024

    Kenia · zwischen Unternehmen in Kraft

    Liegt der Umsatz des Verkäufers unter 5 Mio. KES, stellt der Käufer die Rechnung über die Buyer Initiated Invoicing Solution aus. Diese Umkehrung kennt kein anderes Land dieser Übersicht.

    Rechtsgrundlage: Kenya Revenue Authority — eTIMS, Abzugsfähigkeit · Zuletzt geprüft: 27.10.2026

Plattformen und Behörden

eTIMS · KRA

Was Invoiceflair kann — Kenia

Kenia: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.

Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.

Alle Länder und Fristen