E-Rechnungspflicht — Peru
Die Rechnung gilt erst, wenn die Finanzverwaltung sie angenommen hat — mit einer Freigabenummer, einem Stempel oder einem Code, den niemand außer der Behörde ausstellen kann. Ein Formatwerkzeug allein genügt dafür nicht; es braucht zusätzlich einen Zugang zur Plattform.
Die Stufen im Zeitverlauf
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01.01.2022
Peru · zwischen Unternehmen in Kraft ungeprüft
Wer ab diesem Tag neu rechnungspflichtige Umsätze tätigt, ist von Beginn an elektronischer Aussteller. Neu im Steuerregister Eingetragene haben dafür drei Monate.
Rechtsgrundlage: SUNAT, Resolución de Superintendencia 279-2019 art. 3, mod. 000128-2021 · Zuletzt geprüft: 27.10.2026 -
01.06.2022
Peru · an Verbraucher in Kraft ungeprüft
Peru staffelte nach dem Jahresumsatz des Jahres 2019, gemessen in Steuereinheiten (UIT): ab Januar 2021 die Umsätze über 75 UIT, bis Juni 2022 die unter 23 UIT. Der Termin wurde dreimal verschoben.
Die Kleinstunternehmen des vereinfachten Regimes (Nuevo RUS) bleiben ausgenommen und dürfen weiter gedruckte Verkaufsbelege ausstellen. An Orten ohne oder mit schwacher Internetverbindung sowie bei nicht zurechenbarem Ausfall ist der gedruckte Beleg ebenfalls zulässig.
Rechtsgrundlage: SUNAT, Resolución de Superintendencia 279-2019 art. 1, mod. 000128-2021 (Endstufe unter 23 UIT) · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
Plattformen und Behörden
SUNAT · CPE · OSE
Was Invoiceflair kann — Peru
Peru: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.
Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.