E-Rechnungspflicht — Slowenien

Vorgeschrieben ist das Format, nicht der Weg: Die Rechnung muss strukturiert sein, über welchen Kanal sie den Empfänger erreicht, bleibt den Beteiligten überlassen. Auch hier genügt ein Formatwerkzeug.

Die Stufen im Zeitverlauf

  1. 01.01.2015

    Slowenien · an öffentliche Auftraggeber in Kraft ungeprüft

    Rechtsgrundlage: ZOPSPU-1 / UJP · Zuletzt geprüft: 27.10.2026
  2. 01.01.2028 · in 430 Tagen

    Slowenien · zwischen Unternehmen nächste Frist

    Slowenien verlangt ab 2028 ausschließlich E-Rechnungen zwischen Unternehmen — ohne Wahlmöglichkeit zugunsten des Papiers, aber auch ohne zentrale Freigabe: Der Austausch läuft dezentral über zugelassene Anbieter. ⚠ Wer „Slowenien ab 2027" liest, verwechselt Teil- und Hauptfrist: Der April 2027 betrifft nur die Zulassung der Dienstleister, nicht die Unternehmen. Für Kleinstbetriebe stellt die Finanzverwaltung einen kostenfreien Weg bereit.

    Rechtsgrundlage: ZIERDED (Uradni list RS 85/2025), 7. in 28. člen · Zuletzt geprüft: 27.10.2026

Plattformen und Behörden

e-SLOG · ponudniki e-poti · UJP · Peppol · miniBlagajna

Was Invoiceflair kann — Slowenien

Erzeugen und prüfen: Peppol

Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.

Alle Länder und Fristen