E-Rechnungspflicht — Senegal
Ein Verfahren ist angekündigt oder in Gesetzgebung, ein verbindlicher Stichtag steht nicht fest. Wer hier plant, plant auf eine Richtung, nicht auf ein Datum.
Die Pflicht steht im Gesetz, das Verfahren fehlt: Art. 447 II des Code général des Impôts (Loi n° 2025-02 du 06 janvier 2025) verlangt elektronische Rechnungen über ein staatliches Portal, überlässt Bedingungen und Modalitäten aber einem arrêté des Finanzministers — und dieser ist nicht veröffentlicht. Das portail public de facturation ist nicht in Betrieb, es gibt kein Format und keine Spezifikation. Deshalb steht hier kein Datum: Ein europäischer Lieferant findet derzeit nichts, woran er anschließen könnte.
Keine Pflicht bekannt
Senegal: Zum Stand 27.10.2026 ist keine gesetzliche E-Rechnungspflicht bekannt. Diese Zeile steht hier, weil ein fehlendes Land sich wie „keine Pflicht“ liest, ohne dass jemand nachgesehen hätte — hier hat jemand nachgesehen.
Plattformen und Behörden
DGID · portail public de facturation
Was Invoiceflair kann — Senegal
Senegal: Die Engine führt derzeit kein eigenes Landesformat. Prüfen, Anzeigen und Umwandeln der europäischen Formate steht dennoch offen — nur ein landesspezifisches Pflichtformat ist nicht dabei.
Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.