E-Rechnungspflicht — Spanien
Neben oder anstelle einer Rechnungspflicht besteht eine Meldepflicht: Umsatz- oder Transaktionsdaten gehen laufend oder periodisch an die Finanzverwaltung. Die Rechnung selbst bleibt oft frei in der Form.
Die Stufen im Zeitverlauf
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15.01.2015
Spanien · an öffentliche Auftraggeber in Kraft ungeprüft
Rechtsgrundlage: Ley 25/2013 / FACe · Zuletzt geprüft: 26.10.2026 -
06.10.2027 · in 343 Tagen
Spanien · B2B, erste Stufe nächste Frist
Unternehmen und Selbständige stellen B2B-Rechnungen strukturiert aus und melden die Rechnungszustände an die Steuerverwaltung. Wer eine private Plattform nutzt, übermittelt zusätzlich eine getreue Kopie jeder Rechnung an die öffentliche Lösung. Die Fristen laufen ab dem Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur öffentlichen Lösung.
Schwelle: über 8 Mio. € Umsatz im Vorjahr.
Rechtsgrundlage: Real Decreto 238/2026 · Orden HAC/1028/2026 · Zuletzt geprüft: 26.10.2026 -
06.10.2028 · in 709 Tagen
Spanien · B2B, alle übrigen beschlossen
Die Umsatzschwelle entfällt; die Pflicht gilt für alle Unternehmen und Selbständigen.
Rechtsgrundlage: Real Decreto 238/2026 · Orden HAC/1028/2026 · Zuletzt geprüft: 26.10.2026
Plattformen und Behörden
FACe · Verifactu · Facturae
Was Invoiceflair kann — Spanien
Erzeugen und prüfen: Facturae Peppol
Grenze, ausdrücklich: Invoiceflair erzeugt, prüft und liest Formate. Es ist kein Peppol-Zugangspunkt und kein Clearing-Dienst — die Übermittlung an eine Behördenplattform leistet es nicht.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Diese Übersicht ist eine technische Aufbereitung öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Maßgeblich ist allein die jeweils geltende Rechtsvorschrift in ihrer amtlichen Fassung; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Pflege kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Administrator.at B2B GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Angaben beruhen.